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Freelancer werden: der Weg in die Selbstständigkeit

Freelancer ist kein Rechtsbegriff. Gemeint ist, wer selbstständig und projektbezogen für wechselnde Auftraggeber arbeitet. Rechtlich bist du entweder Freiberufler oder Gewerbetreibender, und daraus folgen unterschiedliche Pflichten.

Aktualisiert: Oktober 2026 · Redaktion beratermarktplatz.de

Freiberuf oder Gewerbe?

Freie Berufe sind in § 18 EStG aufgezählt, etwa Ingenieure, Architekten, Journalisten, Übersetzer und beratende Berufe mit entsprechender Qualifikation. Viele IT-Tätigkeiten werden als freiberuflich anerkannt, wenn sie einer Ingenieursleistung ähneln. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und müssen kein Gewerbe anmelden.

In sieben Schritten startklar

  1. Tätigkeit beschreiben und einordnen: freiberuflich oder gewerblich
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen
  3. Umsatzsteuer entscheiden: Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung
  4. Krankenversicherung klären: gesetzlich freiwillig oder privat
  5. Berufshaftpflicht abschließen, für IT und Beratung oft Vermögensschadenhaftpflicht
  6. Geschäftskonto, Buchhaltung und Rechnungsvorlage einrichten
  7. Profile auf zwei bis drei Plattformen anlegen und erste Bewerbungen schreiben

Die ersten Projekte

Am Anfang fehlen Referenzen. Junico unterstützt Einsteiger mit Betreuung, die Börsen bieten die größte Auswahl und kostenlose Basistarife. Ehemalige Arbeitgeber sind oft die ersten Kunden. Achte dabei auf das Thema Scheinselbstständigkeit.

Häufige Fragen

Brauche ich als Freelancer ein Gewerbe?

Nur wenn deine Tätigkeit nicht freiberuflich ist. Designer, Texter, Berater und viele IT-Spezialisten arbeiten freiberuflich.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.